NICHT-BINÄR

Menschen, die sich dauerhaft weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen (lassen), gehören in die Gruppe nicht-binärer oder non binary Menschen.

„Nicht-binär“ steht als Überbegriff für unterschiedliche Geschlechterauffassung wie zum Beispiel androgyn, genderfluid, genderqueer. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die geschlechtliche Identität. Ein non-binärer Mensch, der sich geschlechtlich angleichen lassen möchte, benötigt in jedem Fall ein psychologisches Indikationsschreiben, das vor der gewünschten Operation vorgelegt werden muss.

Kontaktieren Sie uns hier.